Wird eine Genehmigung für das Hochzeitsfeuerwerk benötigt?

Voraussetzung für ein Feuerwerk unter dem Jahr

Für ein vom Pyrotechniker durchgeführtes Feuerwerk wird keine Ausnahmegenehmigung benötigt.

Normalerweise darf ein Feuerwerk von Privatpersonen nur am 31.12 und 01.01. eines Jahres abgebrannt werden. Für ein Feuerwerk zur Hochzeit wird daher eine Ausnahmegenemigung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung benötigt wenn das Feuerwerk von einer Privatperson abgebrannt werden soll.

Viele Städte und Gemeinden verweigern diese Ausnahmegenehmigung.

Als staatlich geprüfte Pyrotechniker mit Erlaubnis nach §7 SprengG benötigen wir diese Ausnahmegenehmigung nicht. Im Regelfall reicht es aus, wenn das Feuerwerk rechtzeitig bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung rechtzeitig (2 bis 4 Wochen vorher) angezeigt wird.

Eine Untersagung des Feuerwerks kann dann nur noch aus besonderen Gründen erfolgen.

Das Feuerwerk kann nicht zu jeder Uhrzeit stattfinden. In der Winterzeit muss das Feuerwerk z.B. um 22.00 Uhr beendet sein, in der Sommerzeit um 22.30 Uhr, im Mai, Juni, Juli um 23.00 Uhr.

Formalitäten

Als Staatlich geprüfte Pyrotechniker mit Erlaubnis nach §7 SprengG erledigen wir alle Formalitäten für Sie

Uhrzeit

Im Winter: bis 22.00 Uhr

Im Sommer: bis 22:30 Uhr

Ausnahme: Mai, Juni, Juli: bis 23:00 Uhr